Gegen 0.15 Uhr hörten Beamte der Bundespolizei bei einem Streifengang mehrmals hintereinander eine 24-Jährige das verfassungsfeindliche „Sieg Heil“ rufen und hielten die Frau an. Auf die Straftat hingewiesen, erwiderte die alkoholisierte Siegenerin uneinsichtig, dass es sich lediglich um einen Scherz gehandelt habe und verweigerte die Herausgabe eines Ausweisdokumentes.
Nach der angedrohten zwangsweisen Durchsuchung versuchte sich die Frau der Kontrolle zu entziehen. Die Bundespolizisten versperrten den Fluchtweg und nahmen der Unbelehrbaren die mitgeführte Geldbörse ab. Mit dieser Maßnahme nicht einverstanden, schüttete die 24-Jährige einem der Beamten ihr alkoholisches Getränk ins Gesicht und schlug mit den Armen um sich. Dabei verletzte sie einen der Beamten leicht am Oberarm.
Die Einsatzkräfte fixierten die aufgebrachte Frau und brachten sie zur Dienststelle. Hier fanden die Beamten Marihuana bei der Frau und stellten bei einen freiwilligen Atemalkoholtest einen Wert von knapp über 2 Promille fest. Anschließend fertigten sie Strafanzeigen wegen unerlaubtem Betäubungsmittelesitzes, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
