Sabrina Picur, Pressesprecherin beim Landgericht Siegen, bestätigte auf LokalPlus-Nachfrage, das von beiden Seiten Rechtsmittel eingelegt worden seien. Sie betonte, dass dies sowohl seitens der Staatsanwaltschaft, aber auch durch die Verteidigung geschehen sei. Der Fall werde am Siegener Landgericht neu verhandelt. Ein Termin steht noch nicht fest.
Staatsanwalt Baron von Grotthuss erklärte auf Nachfrage, dass das Urteil aus Sicht der Staatsanwaltschaft zu milde gewesen sei. Diese hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert.
„Wir haben eine höhere Strafvorstellung gehabt, als das Gericht entschieden hat. Da die Verteidigung auf eine Bewährungsstrafe plädierte, war mit Rechtsmitteln zu rechnen“, erklärt der Pressedezernent der Staatsanwaltschaft Siegen. In der zweiten Instanz sei das Strafmaß demnach wieder völlig offen.
Der 43-Jährige war zu einer Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der vorbestrafte Lennestädter sich an seiner Stieftochter vergangen hat. Drei Vorfälle räumte der Angeklagte ein und entschuldigte sich vor Richter Richard Sondermann und den Schöffen für die Vorfälle.





