Positiv getestete Personen und solche, bei denen der Verdacht einer Corona-Infektion besteht, sind verpflichtet, sich unmittelbar und eigenverantwortlich in häusliche Quarantäne zu begeben.
Dies gilt bereits, wenn ein positives Schnelltest- oder Selbsttestergebnis vorliegt oder jemand sich wegen Krankheitssymptomen hat testen lassen. Diese Pflicht zur häuslichen Quarantäne gilt somit auch vor dem Anruf des Gesundheitsamts.
