Kinder und Jugendliche machen nicht selten an Karneval ihre ersten Erfahrungen mit Alkohol, was mitunter mit sehr nachteiligen, die Gesundheit gefährdenden Folgen verbunden sein kann. Umso mehr ist es gerade während dieser Zeit Aufgabe aller Verantwortlichen, Signale zu setzen für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol.
Erwachsene als VorbilderDabei sind insbesondere Erziehungsberechtigte aufgerufen, ihre Vorbildfunktion in positivem Sinne wahrzunehmen und sich - wenn nötig - auch nicht zu scheuen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um unerlaubten oder übermäßigen Alkoholkonsum Minderjähriger zu verhindern.
Während der Karnevalstage müssen Einzelhandelsgeschäfte und Veranstalter außerdem mit Kontrollen durch das Ordnungsamt und die Polizei rechnen. Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.
Kein Alkohol für unter 16-JährigeDas Jugendschutzgesetz verbietet es, jeglichen Alkohol - auch Bier, Sekt oder Wein - an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abzugeben. Schnaps und schnapshaltige Getränke - zum Beispiel Biermischgetränke mit Branntwein - dürfen erst an Erwachsene ab 18 Jahren verkauft werden.
(LP)
Verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol
Jugendschutz im Karneval – Kontrollen durch Behörden geplant
Symbolfoto: Marla Rohrmann
