Der aus dem Jahr 2014 stammende Teilflächennutzungsplan ist veraltet und nicht mehr aktuell. Mit den skizzierten Flächen prüft die Gemeinde die Ausweisung von 9,2 Prozent der Gemeindefläche als Vorrangzonen. Das Untersuchungsgebiet 6 (vergl. Karte) ist in die Planungen wieder einbezogen worden.
Aufgrund des festgelegten Mindestabstands von 1.000 Metern zur Wohnbebauung, der beschlossenen Außenbereichssatzung für den Bereich Ramscheid und der im Verfahren befindlichen Außenbereichssatzung für den Bereich Fehrenbracht hat sich die Größe der Fläche des genannten Gebiets von 1,18 km² auf 0,56 km² verkleinert.
Die Reduzierung der Fläche hatte bei den Verantwortlichen zunächst zur Annahme geführt, dass das Gebiet für Windenergie-Projektierer uninteressant geworden sei.
Eine Fortbildung brachte neue Erkenntnisse: Die dargestellte Fläche kann sich für mindestens drei Windenergieanlagen eignen und sollte, um eine deutliche höhere Rechtssicherheit zu erlagen, mit in das Verfahren aufgenommen werden und als sechstes Untersuchungsgebiet Bestandteil der ökologischen Einschätzung werden.
Die Verwaltung hat das Planungsbüro bereits über eine Erweiterung der zu untersuchenden Flächen informiert.

