Das bedeutet, das alle Teilnehmer einen Impfschutz, die Genesung oder einen aktuellen negativen Antigen-Schnelltest vorzuhalten haben, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dies gilt für Mitarbeiter der Verwaltung, Rats- und Ausschussmitglieder und die teilnehmende Öffentlichkeit gleichermaßen.
Die Einhaltung der Regeln wird beim Zutritt kontrolliert. Personen, die den Nachweis nicht erbringen (wollen), werden von der Sitzungsteilnahme ausgeschlossen.
Sollte der Inzidenzwert wieder unter 35 fallen, ist von allen Teilnehmern mindestens eine medizinische Maske zu tragen, es sei denn, es liegen medizinische Gründe vor. Abstandsregeln sind ebenfalls einzuhalten.

