Auf Basis eines Verkaufswerts von 2,1 Millionen Euro und den Schwerpunktvorgaben „Wohnen und Arbeiten“ sowie „Verkehr und Erreichbarkeit“ sollen potentielle Investoren gewonnen werden. Aus deren Interessensbekundungen soll eine Vorauswahl von drei bis fünf geeigneten Bewerbern getroffen werden, über die der Haupt- und Finanzausschuss entscheiden wird.
Nach dem vorgesehenen Zeitplan soll dieser Beschluss in de September-Sitzung gefasst werden. Im nächsten Schritt soll dann der Gemeinderat die Bewertungskriterien für die Vermarktung beschließen. Der Verkauf könnte dann frühestens im Februar 2022 erfolgen.
Thorsten Scheen (UWG) kritisierte, dass nach dem ursprünglichen Zeitplan der Zuschlag im Dezember 2021 vorgesehen gewesen sei. Er wollte wissen, wieso dies nun weitere zwei Monate hinausgeschoben werde. Bürgermeister Bernd Clemens führte aus, dass man mit den vorgesehenen zwei Verfahrensschritten dem Rat eines Fachanwalts gefolgt sei. Diese Zeitschiene sei für ein realistisches Konzept notwendig und man sei damit vergaberechtlich auf der sicheren Seite.
„Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit“, so sah es auch Elmar Holterhof (Grüne). Martin Solbach (CDU) zeigte Verständnis für die Kritik der UWG. Auch die Christdemokraten hätten sich einen strafferen Zeitplan gewünscht, wollten aber keinen überzogenen Zeitdruck machen. Die vergaberechtlichen Spielregeln gingen vor Schnelligkeit, äußerte auch der CDU-Fraktionschef.
Der Beschluss wurde bei zwei Nein-Stimmen aus Reihen der CDU und 13 Enthaltungen von UWG, SPD und Grünen mehrheitlich gefasst.

