Die Käufer von Autos mit Dieselmotoren, vornehmlich von VW/Audi und Mercedes-Benz, die sich der laufenden Musterfeststellungsklage nicht angeschlossen haben, können nach wie vor bei bestimmten Motoren noch Einzelklagen auf Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich gezogener Nutzungen und Rückgabe des Fahrzeugs erheben.
Beim VW-Konzern (VW, Audi, Porsche) handelt es sich um die 3,0-Liter V6-Dieselmotoren, bei denen der Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung erst Anfang 2018 publik wurde und damit noch keine Verjährung droht.
Bei Mercedes-Benz handelt es sich um Dieselmotoren praktisch aller Typen. Es muss sich um die werksintern OM642 beziehungsweise OM651 bezeichneten Motoren handeln, was im Einzelfall zu überprüfen ist. Da auch hier der Einbau der unzulässigen Abschalteinrichtung erst spät publik wurde, droht auch hier keine Verjährung. Es laufen zehntausende Klagen gegen Mercedes-Benz mit der Folge der aus der Wirtschaftspresse bekannten Gewinnwarnungen des Herstellerwerkes.
LokalPlus-Serie Ratgeber Recht
Dieselskandal vor allem bei VW/Audi und Mercedes und kein Ende
Rechtsanwalt Klaus Hesse informiert über die Sachlage beim Dieselskandal.
Foto: privat