„Gerne hätten wir in diesem Jahr das Schützenfest zum 127-jährigen Bestehen des St.-Matthäus-Schützenvereins Rüblinghausen mit Ihnen und Euch gefeiert. Leider befinden wir uns noch immer mitten in der weltweiten Corona-Krise“, heißt es in einem Schreiben.
Großveranstaltungen, zu denen explizit die Schützenfeste - unabhängig von der Besucherzahl - gehören, bleiben bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt. Dies ist die wesentliche Aussage einer Verordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, die am 4. Mai in Kraft getreten ist.
(LP)
Rüblinghauser Schützen müssen auf Hochfest verzichten
Foto: Thomas Fiebiger
