Die Kosten für den Kurs übernimmt die Krankenkasse. Reha-Sport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Die Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. In der Regel umfasst eine Verordnung 50 Übungsstunden. Diese müssen in 18 Monaten absolviert werden.
Auch ein Training auf eigene Initiative hin ist möglich.
Weitere Informationen und Anmeldung beim Kreissportbund unter Tel. 02761/9429811 oder bei Jutta Ochel unter Tel. 0160/94 95 96 66.
(LP)
Krankenkasse übernimmt Kosten
Reha-Sport für Menschen mit Übergewicht
Symbolfoto: Sven Prillwitz
